Visum
| Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China | ||||||||||||||||||||||||
| 2009/01/01 | ||||||||||||||||||||||||
| Download China Visum Antragsformular (PDF) |
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Erforderliche Papiere: 1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seite für das Visum. 2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild. 3. Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für ein Geschäftsvisum. 4. Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten und offizielle Einladung von kompetenten Stellen (in Original und Kopie) für ein Arbeitsvisum. Ein AIDS-Test ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten. 5. Zulassungsschreiben der Uni und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 ( in Original und Kopie ). Ein AIDS-Test ist ebenfalls erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten. 6. Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden. Visagebühr (nur in Bargeld ) 1.Touristen- und Geschäftsvisum für deutsche Staatsbürger
2. Touristen- und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne deutsche Staatsangehörigkeit
3.
4. Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung
Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage, Express-Bearbeitung ist bei US-Bürgern nicht möglich. Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden. Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Alle eingereichten Papiere verbleiben in der Konsularabteilung. Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen. Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden. Touristisches: Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen. Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden. Mehr zum Journalistenvisum unter http://www.china-botschaft.de/det/Correspondents/t555323.htm Sonstiges: Das Formular steht auch auf unserer Homepage www.china-botschaft.de zum Ausdrucken zur Verfügung. Das Formular darf kopiert werden. Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen. Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen. Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerung und zusätzliche Kosten entstehen.
Für das Ausstellen eines Visum sind folgende Stellen zuständig: Konsularabteilung der Botschaft der VR China Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00- 12:00 Brückenstraße 10 10179 Berlin Tel: 030-27588572 Fax: 030-27588519 Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00 Generalkonsulatder VR China inFrankfurt a.M Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00 Mainzer Landstr.175,60326 Frankfurt a.M Tel.069-75085548(Pass),75085534(Visa),75085549(Beglaubigung),75085545(Konsularischer Schutz), Fax.069-75085530 Telefonische Beratung:Montag und Mittwoch 15:00 bis 17:00 Generalkonsulat der VR China in Hamburg Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00 Elbchaussee 268 22605 Hamburg Tel: 040-82276018 Fax: 040-8226231 Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00 Generalkonsulat der VR China in München Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00 Roman Str.107 80639 München Tel: 089-17301612 Fax: 089-17301623 Telefonische Beratung: Montag und Mittwoch 15:00 bis 17:00 |
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