AGB
Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen
Die Reisebedingungen ergänzen die §§651aff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen
und uns. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen
haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die
Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch
Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Mit dem Zugang
unserer schriftlichen Reisebestätigung bei Ihnen kommt der Vertrag zustande. Gleichzeitig erhalten
Sie Ihren Sicherungsschein gemäß §§651k BGB.
2. Bezahlung
Ihre eingezahlten Gelder sind gemäß §651 k BGB abgesichert. Bitte überweisen Sie uns
daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins
die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 10% des Reisepreises pro Person. Die Restzahlung
muss bis 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein. Die Unterlagen werden Ihnen nach Ihrer Wahl
unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder ausgehändigt.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim
jeweiligen Angebot, den allgemeinen Hinweise im Katalog und den entsprechenden Angaben in
der Reisebestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleitungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie
von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenfalls werden
wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Außergewöhnliche
Währungsschwankungen oder Energiepreissteigerungen, insbesondere bei Flugpreise, berechtigen uns
auch nach Vertragsabschluss zu einer entsprechenden Änderung des Reisepreises, sofern zwischen
Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenen Antritt der Reise mehr als 4 Monaten liegen. Wir
werden Sie von einer Preiserhöhung unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in
Kenntnis setzen; danach sind die genannten Preiserhöhungen nicht zulässig. Liegen Preiserhöhungen
über 5%, sind Sie berechtigt, ohne Kosten innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Ändern
sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist einen Anpassung der Reise auch
nach Vertragsschluss ohne weitere Voraussetzungen zulässig, soweit sonst der Mindestverkaufspreis
unterschritten wird.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir für die
getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen Ersatz verlangen. Unser Ersatzanspruch ist
unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der möglichen anderweitigen
Verwendung pauschaliert pro Teilnehmer:
A. Standardpauschalreisen:
Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises;
Vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises;
Vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises;
Vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises;
Vom 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises;
Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 95% des Reisepreises.
B. Beim Schiffsreisen/Kreuzfahrten mit mindestens 2 Übernachtungen:
Bis zum 91. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises;
Vom 90. bis 61. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises;
Vom 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises;
Vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises;
Vom 14. bis 5. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises;
Vom 4. Tag an bis zum Abreisetag oder bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises.
5.2 Bei Linienflügen
Bei Absagen oder Umbuchungen entstehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von Euro 50 p. P. sowie
ab dem Tag der Buchung/Flugscheinausstellung bei Sondertarifen zusätzlich 250 Euro p. P.
Stornierungsgebühren von Seiten der Fluggesellschaft.
5.3 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins der
Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder Beförderungsart vorgenommen werden,
so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Zeitpunkt der Umbuchung für
einen Reiserrücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir
nur eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro.
5.4 Ersatzteilnehmer
Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen
lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden
widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen - insbesondere die der jeweiligen
Zielländer- entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers,
sind Sie verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten, mindestens 50,- € an uns zu zahlen.
5.5 Schriftform
In jedem Fall sollten Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen in Ihrem Interesse
und aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen
nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung bemühen. Diese
Erstattung entfällt jedoch, wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen
oder wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
In folgenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter
bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn die Reise absagen. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis umgehend zurück; ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Der
Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis;
er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen,
die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
8. Kündigung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß §§851j BGB kündigen.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalterhaftet für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleitungen, sofern
der Veranstalter nicht eine Änderung der Prospektangaben dieser Bedingungen erklärt.
d) das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter
Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit. Der Reiseveranstalter haftet für
ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht
oder hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, erbringt der Reiseveranstalter
eine Fremdleistung, sofern er dies in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er
haftet daher in diesem Fall nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst. Eine
etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen,
auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen
sind.
10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der
Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine
gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Minderungsansprüche errechnen sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten
und den erhaltenen einzelnen Reiseleistungen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der
Reisende schadhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung
oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise
beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt.
a.soweit ein dem Reisenden entstehender Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
b.soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 Delikte Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei
Sachschäden bis 4.100,- EUR; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise.
11.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, wenn aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher
Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in
Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer
Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder
Köperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen
Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei
Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach
den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Sie können uns gegenüber Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist
können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden nach der Einhaltung der Frist
verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen.
Nach 6 Monaten sind Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjährt. Beginn der Verjährung ist der Tag
an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder
Tötung verjähren nach drei Jahren, Ansprüche nach dem 2. Seerechtänderungsgesetz nach zwei Jahren.
13. Versicherungen
13.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder
Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die
Rückreise erstattet wenden (§651k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko abgesichert,
der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch verbrieft. Der Sicherungsschein
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.
13.2 Reiseschutz
Wir empfehlen Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, sofern nicht
im Reisepreis bereits enthalten. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss unserer
Mandarin-Komplettschutz-Versicherung über Hanse Merkur, die eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch-,
Reisegepäck-, Reiseunfall-, Notfall- und Reisekrankenversicherung beinhaltet.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Vor Antritt der Reise werden wir Sie über die wichtigsten Vorschriften informieren. Für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, haften wir nicht, es sei denn, dass wir die
Verzögerung verschuldet haben. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften. Erwachsen Nachteile aus ihrer Nichtbefolgung, gehen
diese alle zu Ihren Lasten, es sei den, sie sind durch unsere schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation bedingt.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Reiseveranstalters in München.
17. Schlussbestimmungen
Sämtliche Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen der
Leistungen und Preise gegenüber den Angaben im Katalog sind bis zur Reisebestätigung möglich.
Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern. Alle personenbezogenen
Daten, die Sie als Reisender dem Reiseveranstalter zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen,
sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Sollte eine der
vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen gleichwohl
ihre Gültigkeit und beeinträchtigen die Wirksamkeit des Reisevertrages nicht.
Änderungen der Reiseprogramme und Hotelunterkünfte sind ausdrücklich vorbehalten.
Reiseveranstalter:
Ligsalzstr. 23 80339 München
E-Mail:info@mandarin-travel-service.de
Tel:089-2175 6510 Fax:089-2175 6509
Amtsgerich München
HRB 167601
联系方式
慕尼黑办事处
机票电话: +49-89-38037888机票传真: +49-89-416159011
机票邮件: 德国机票邮件
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国家法定节假日不办公
厦门运营中心
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签证:4000-80-5000
传真:+86-592-2230671
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周一到周五:09:00-18:00
国家法定节假日不办公
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